Landeshauptstadt Hannover

Stadt verschickt Grundsteuerbescheide

Die Landeshauptstadt Hannover versendet in den kommenden Tagen rund 160.000 Grundsteuerbescheide. Anlass ist die bundesweite Grundsteuerreform, die individuell für die Steuerpflichtigen insbesondere bei der Grundsteuer B sehr unterschiedliche Auswirkungen haben kann. Zum Teil liegen die neuen Steuerforderungen über, zum Teil unter den früheren Beträgen.

Ausschlaggebend sind insbesondere die neuen Steuermessbeträge, die vom Finanzamt festgelegt werden mussten. Steuerpflichtige können sich über verschiedene Adressen im Internet informieren: www.lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer und www.hannover.de/grundsteuerreform-lhh. Die Stadt bietet auf ihren Seiten neben einer FAQ-Liste auch weitere Informationen an.

Dr. Axel von der Ohe, Hannovers Erster Stadtrat und Dezernent für Finanzen, Ordnung und Feuerwehr

„Das neue Grundsteuerrecht produziert Gewinner und Verlierer. Das ergibt sich zwingend aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der darauf aufbauenden Gesetzgebung des Bundes und der Länder“, erläutert Dr. Axel von der Ohe. Im Zuge der Grundsteuerreform musste das Finanzamt die Steuermessbeträge ändern und auf Basis einer vollkommen anderen Berechnungsgrundlage festlegen.

Sollten Eigentümer*innen bezüglich der neuen Messbeträge Klärungsbedarf für sich erkennen, können sie sich direkt an das zuständige Finanzamt Hannover-Süd wenden. Dort ist eigens eine Telefon-Hotline unter 0511 419-2650 eingerichtet. Der konkret zu zahlende Steuerbetrag kommt durch Multiplikation des vom Finanzamt bestimmten Messbetrags mit dem Hebesatz zustande, den die jeweilige Kommune festlegt. Um die Reform hinsichtlich der Einnahmen aufkommensneutral zu gestalten, hat die Landeshauptstadt Hannover den Hebesatz für die Grundsteuer B von 700 auf 900 Punkte angepasst. Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt seit Anfang des Jahres 600 statt bisher 530 Prozent „Wir haben die aufkommensneutrale Umsetzung der Reform zugesagt. Das gilt. Unterm Strich nehmen wir im Zuge der Reform nicht mehr Geld ein als zuvor“, bekräftigt von der Ohe.

Hintergrund

Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf jahrzehntealten Grundstückswerten, den sogenannten Einheitswerten. Weil sich die Werte von Grundstücken sehr unterschiedlich entwickelt haben, kam es auf Basis der Einheitswerte zu erheblichen steuerlichen Ungleichbehandlungen. Außerdem wurden die vorhandenen Werte, nicht regelmäßig durch Fortschreibungen angepasst, sondern jahrzehntelang auf demselben Stand belassen – in den alten Bundesländern auf dem Stand von 1964, in den ostdeutschen Ländern auf dem Stand der 1930er-Jahre. Die dadurch entstehenden Verzerrungen waren nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht zu rechtfertigen. Weil gleichartige Grundstücke ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandelt wurden, verstieß die Bewertung gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung.