Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen gegen Fluglärm des Verkehrsflughafens Hannover-Langenhagenhttps://bekanntmachungen.region-hannover.de./Leben-in-der-Region-Hannover/Planen,-Bauen,-Wohnen/Bauen-Denkmalpflege/Baubehörden/Fachbereich-Bauen-der-Region/Bauaufsicht/Team-Bauaufsicht-Zentrale-Aufgaben/Erstattung-von-Aufwendungen-für-bauliche-Schallschutzmaßnahmen-gegen-Fluglärm-des-Verkehrsflughafens-Hannover-Langenhagen2005-12-29T21:31:44+01:00Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen gegen Fluglärm des Verkehrsflughafens Hannover-LangenhagenHannover.de Internet Gesellschaft mit beschränkter Haftungredaktion@hannover.dehttps://bekanntmachungen.region-hannover.de./Leben-in-der-Region-Hannover/Planen,-Bauen,-Wohnen/Bauen-Denkmalpflege/Baubehörden/Fachbereich-Bauen-der-Region/Bauaufsicht/Team-Bauaufsicht-Zentrale-Aufgaben/Erstattung-von-Aufwendungen-für-bauliche-Schallschutzmaßnahmen-gegen-Fluglärm-des-Verkehrsflughafens-Hannover-Langenhagen2005-12-29T21:31:44+01:00Nach den Vorschriften des Fluglärmgesetzes kann Berechtigten ein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen zustehen, wenn sich das betreffende Grundstück innerhalb der Tag-Schutzzone 1 oder der Nacht-Schutzzone des am 21.09.2010 in Kraft getretenen Lärmschutzbereichs des Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen befindet.