Genehmigung von Vorhaben gemäß §17 (3) Bundesnaturschutzgesetzhttps://bekanntmachungen.region-hannover.de./Leben-in-der-Region-Hannover/Umwelt-Nachhaltigkeit/Naturschutz/Aufgaben-Projekte/Genehmigung-von-Vorhaben-gemäß-§17-3-Bundesnaturschutzgesetz2022-11-10T12:04:23+01:00Genehmigung von Vorhaben gemäß §17 (3) BundesnaturschutzgesetzHannover.de Internet Gesellschaft mit beschränkter Haftungredaktion@hannover.dehttps://bekanntmachungen.region-hannover.de./Leben-in-der-Region-Hannover/Umwelt-Nachhaltigkeit/Naturschutz/Aufgaben-Projekte/Genehmigung-von-Vorhaben-gemäß-§17-3-Bundesnaturschutzgesetz2022-11-10T12:04:23+01:00Für Vorhaben, die die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und dessen Schutzgüter (Boden, Oberflächen- und Grundwasser, Klima, Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren) und/oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen, muss eine Genehmigung bei der Naturschutzbehörde eingeholt werden. Eine nicht abschließende Auflistung derartiger Vorhaben finden Sie nachstehend.